Im Jahre 1993 beschloss die Regierung, Asbest zu verbieten. Grund dafür war das damals nachgewiesene Krebsrisiko, das von diesem Mineral ausgeht. Doch heute noch ist Asbest in vielen Baustoffen enthalten und ist Bestandteil Tausender Wohnhäuser. Um die Gefährdung für Bewohner und Handwerker so gering wie möglich zu halten, gibt es eine Vielzahl an Vorschriften, die beim Umgang mit asbesthaltigen Baumaterialien eingehalten werden müssen. Wir zeigen, was es bei einer Asbestsanierung zu beachten gilt und weshalb nur spezialisierte Fachleute diese Sanierungsmaßnahmen durchführen dürfen.
Was ist Asbest überhaupt?
Asbest ist ein faserförmiges Mineral, das in der Natur vorkommen und auch chemisch sehr einfach hergestellt werden kann. Im 20. Jahrhundert wurde die Substanz aufgrund seiner Vorteile vielen Baustoffen zugefügt. Asbest ist langlebig, hitzebeständig und gut isolierend. Es bot sich daher an, das Mineral beim Bau von Dächern, Bodenbelägen, Öfen, Heizgeräten und Fensterbänken einzusetzen. Nach einigen Jahren fanden Forscher jedoch heraus, dass von Asbest ein sehr hohes Krebsrisiko ausgeht. Aus diesem Grund wurde die Verwendung des Minerals 1993 verboten. Da es zu diesem Zeitpunkt jedoch schon millionenfach verbaut war, ist die Substanz auch heute noch Bestandteil unzähliger Wohnhäuser.
Asbestsanierung: Vorschriften und Maßnahmen
Eine Asbestsanierung bedeutet, asbesthaltige Bausubstanzen zu sanieren, beziehungsweise zu entsorgen und auszutauschen. Bei der B.W.D. Sanierungs-Systeme GmbH ist der genaue Vorgang im Detail beschrieben.
Die gefährlichen Wirkstoffe des Asbests treten vor allem bei Abrissarbeiten auf. Abhängig davon, ob das Mineral schwach (Spritzasbest) oder fest gebunden (meist mit Zement) ist, können bereits leichte Erschütterungen den gesundheitsschädlichen Staub freisetzen. Auf diese Weise kann die Substanz in die Lunge gelangen oder es kommt zur Kontaminierung. Aufgrund der möglichen Umweltbelastung und des Gesundheitsrisikos für Hausbewohner und Handwerker dürfen nur spezialisierte Fachbetriebe eine Asbestsanierung durchführen. Privatpersonen ist es sogar untersagt, Bohrungen oder andere Einwirkungen auf asbesthaltigem Baumaterial durchzuführen.
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe 519 halten alle Vorschriften bei einer Asbestsanierung fest. Dazu gehören beispielsweise die folgenden Maßnahmen:
- Fachbetriebe müssen Behörden und die Berufsgenossenschaft mindestens eine Woche vor den geplanten Arbeiten über die Asbestsanierung informieren.
- Den Arbeitern muss am Arbeitsort eine Duschmöglichkeit zur Verfügung stehen.
- Alle Mitarbeiter müssen sich regelmäßigen Pflichtuntersuchungen unterziehen
- Die Firmen müssen ein spezielles Bindemittel verwenden, um eine Freisetzung des Minerals zu verhindern
- Bei einer Asbestsanierung darf das Material nicht durch Brechen, Sägen oder andere Einwirkungen beschädigt werden
Für Heimwerker ist es nicht möglich, alle Vorschriften zur Asbestsanierung einzuhalten. Aus diesem Grund darf nur ein zugelassener und geprüfter Fachbetrieb die Arbeiten durchführen.
Asbestsanierung: Notwendig oder nicht?
Bei Häusern, die vor 1993 gebaut wurden, ist in vielen Fällen eine Asbestsanierung notwendig, wenn Bauteile ausgetauscht oder repariert werden müssen. Viele Hausbesitzer wissen jedoch nicht mit Sicherheit, ob ihre Bausubstanz Asbest enthält. Es gibt Experten, die mit ihrem geschulten Auge bereits auf den ersten Blick das Mineral erkennen können. Im Zweifelsfall besteht die Möglichkeit, eine Laboruntersuchung durchführen zu lassen. Dafür entnimmt ein Fachmann eine Probe des Materials und sendet diese in ein spezialisiertes Labor. Dort werden verschiedene Messungen durchgeführt, die Rückschlüsse über das Vorkommen von Asbest ermöglichen. Wurde das Mineral nachgewiesen, müssen die Hausbesitzer eine fachmännische Asbestsanierung durchführen lassen.