Wer ein Eigenheim besitzt, beauftragt im Idealfall regelmäßig Handwerker, um Reparaturen oder Renovierungen oder Neuerungen durchzuführen. Nur mit solchen Maßnahmen kann der Wert des Hauses gehalten oder sogar gesteigert werden. Durch Modernisierungen des Eigenheims nimmt nicht nur die Wohnqualität zu, mithilfe von modernen Technologien lassen sich auch Energiekosten einsparen. Der Besitzer spart nicht nur Geld, er leistet auch einen Teil zum Schutz der Umwelt.
Doch Eigentümer müssen solche Kosten nicht vollständig allein tragen. Abhängig von der Art der Modernisierung können staatliche Zuschüsse für energetische Sanierungen genutzt werden, so wird ein Teil der Aufwendungen erstattet. Wenn dieser Zuschuss nicht zum Projekt passt, so können die Arbeitskosten aus der Rechnung des Handwerkers bei der Steuerklärung abgesetzt werden und die Steuerlast wird reduziert.
Gesetzliche Regelungen
Wer die Lohnkosten aus einer Handwerkerrechnung geltend machen will, der muss darauf achten, dass die Reparaturen oder Modernisierungen mit dem Eigenheim verbunden sind. Ebenso müssen der Lohn und die dazugehörige Besteuerung auf der Rechnung ausgewiesen sein. Bei energetischen Modernisierungen benötigt man die Fachunternehmererklärung des ausführenden Handwerkers als Nachweis der fachgerechten Durchführung der Arbeiten.
Eine energetische Modernisierung
Wer seine Wohnimmobilie eigens nutzt, der kann 20 Prozent der anfallenden Lohn- und Arbeitskosten, gesplittet auf drei Jahre, bei der Steuererklärung geltend machen. Dies ist möglich bei Gesamtkosten von bis zu 200.000 Euro, die maximale Erstattung beträgt somit bis zu 40.000 Euro. Für die fachgerechte Planung mithilfe eines Experten können für Planungskosten 50 Prozent geltend gemacht werden.
Förderbare Maßnahmen in diesem Rahmen sind beispielsweise die Dämmung von Hauswänden, Geschosswänden und Decken, zur Senkung von Heizkosten. Ebenso werden Erneuerung von Außentüren oder Fenstern gefördert, sowie die Optimierung der Heizungsanlage. Wer eine Lüftungsanlage einbauen lässt oder eine vorhandene erneuert und optimiert, kann diese Kosten ebenfalls geltend machen. Um das Gebäude energetisch effizient zu gestalten, ist auch der Einbau von digitalisierten Systemen, die den energetischen Verbrauch optimieren, vom Staat gefördert.
Handwerkerleistungen
Abseits von der Gebäudesanierung im energetischen Bereich können sonstige Handwerkerleistungen von der Steuer abgesetzt werden. Möglich ist dies bei Rechnungen von bis zu 6.000 Euro jährlich, die maximale Erstattung für Lohnkosten beträgt 1.200 Euro.
Grundsätzlich lassen sich fast alle handwerklichen Leistungen in die Steuererklärung einbinden. Dies gilt besonders für Malerarbeiten, beispielsweise vom regionalen Maler in Berlin. Ebenso können Modernisierungen von Räumen, wie Badezimmern, in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Für Wartungen und Reparaturen von Haushaltsgeräten kann diese Vorgehensweise ebenfalls genutzt werden, genau wie bei der Erneuerung von Böden oder Reparaturen an Dach und Fassade.
Wichtig ist nur, dass der Handwerker in seiner Schlussrechnung die Kosten für Lohn und Material getrennt aufweist, da Materialkosten vom Finanzamt nicht berücksichtigt werden. Für die Zahlung muss im Anschluss ein elektronischer Beleg vorhanden sein, Barquittungen werden nicht anerkannt und der Betrag wird somit nicht berücksichtigt. Wer Renovierungen in einem größeren Rahmen plant kann die Arbeiten auf mehrere Jahre verteilen, um somit in jedem Jahr die maximale Erstattung geltend machen zu können.
Wer sich vor der Beauftragung eines Handwerkers einige Gedanken bezüglich der Zahlung und Abwicklung macht, kann die größtmögliche Erstattung in seiner Steuererklärung geltend machen und die Handwerkerleistungen absetzen. Mithilfe eines Fachplaners ist es möglich, bereits im Vorfeld einen genauen Überblick über die anstehenden Handwerkerkosten und die voraussichtlichen Einsparungen von Energiekosten zu erhalten.