Ein Teilverkauf des Wohnhauses kann für Ehepaare bei einer Scheidung sehr empfehlenswert sein. Wann ein solcher Verkauf Sinn macht, geht explizit aus dem Ehevertrag hervor. Gibt es einen solchen Vertrag nicht, dann gelten automatisch bestimmte Eigentumsregelungen, welche dann in Kraft treten. Ausgeschlossen ist ein Teilverkauf im Grunde nur, wenn vor der Heirat Gütertrennung vereinbart wurde und der Wert des Objekts sich nicht geändert hat.
Hauseigentum nach der Scheidung
Wenn zwei Menschen sich nicht nur emotional voneinander trennen, sondern auch räumlich, kann es mitunter auch zu finanziellen Herausforderungen kommen. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Paar ein gemeinsames Haus bewohnt oder grundsätzlich gemeinsames Eigentum besitzt. Geht es zum Beispiel um ein Haus, welches beiden Parteien gehört, stellt sich unweigerlich die Frage nach der finanziellen Konsequenz der Trennung. Was wird aus dem gemeinsam angeschafften Objekt? Ein sogenannter Teilverkauf kann hier die optimale Antwort sein. In jedem Fall macht es Sinn, sich näher mit dem Thema zu beschäftigen und auseinanderzusetzen.
Was sieht die rechtliche Lage des Güterstands vor?
Zunächst einmal gilt es die Frage nach einem eventuellen Ehevertrag und dem jeweiligen Güterstand zu klären. Aus den Antworten wird dann schließlich ersichtlich, wie genau das Vermögen geregelt ist, falls es zu einer Scheidung kommt. Je nach Sachlage kann es zu einer Gütertrennung kommen, zu einer Zugewinngemeinschaft oder alternativ auch zu einer Gütergemeinschaft. Der tatsächliche Güterstand richtet sich letzten Endes nach dem vorherrschenden Ehevertrag. In einigen Fällen ist kein Ehevertrag vorhanden und der Güterstand somit nicht individuell geregelt. In dem Fall greifen dann die Regeln der Zugewinngemeinschaft und bei einer Scheidung ist es Pflicht, einen Zugewinnausgleich zu zahlen.
Wann macht ein Teilverkauf Sinn?
In einigen Fällen bringt einer der beiden Ehepartner mehr in die Ehe ein oder ganz speziell auch ein Haus. Nach der Scheidung gehört dem ursprünglichen Alleineigentümer das Haus zwar noch, doch wenn es keinen Ehevertrag gibt oder der Zugewinnausgleich vertraglich festgelegt wurde, muss auf jeden Fall ein Zugewinnausgleich gezahlt werden, sofern eine Wertsteigerung der Immobilie festgestellt werden konnte. Nun muss entschieden werden, ob dieses verkauft werden soll oder ob einer der Ehepartner das Haus weiterhin bewohnen möchte und dergleichen Aspekte. Möchte einer der Partner das Haus behalten und es herrscht keine Gütertrennung, empfiehlt sich ein Teilverkauf.
Verkauf der Immobilie
Wenn beide Ehepartner das jeweilige Objekt veräußern wollen, bedarf es der beidseitigen Zustimmung, wobei der Verkaufserlös dann gerecht aufgeteilt wird. Gerecht bedeutet in diesem Fall dem jeweiligen Eigentumsanteil entsprechend. Alternativ kann aber auch der Fall eintreten, dass nur einer der Ehepartner verkaufen möchte. Vom Gesetz her darf er aber nur seinen Teil des Objekts verkaufen. Wer sich nun näher mit dem Thema Immobilienverkauf und Teilverkauf beschäftigt, merkt rasch, dass dieses Thema relativ komplex ist. Ob ein Teilverkauf bei einer Scheidung möglich ist oder Sinn macht, entscheidet vor allem der Güterstand und die rechtliche Regelung.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein
Ein Teilverkauf bedarf einiger Voraussetzungen wie den Güterstand und auch dann ist die Frage, ob diese Art Verkauf zu empfehlen ist. Zu empfehlen ist sie zum Beispiel dann, wenn einer der Parteien die andere nicht so einfach auszahlen kann. Ein Teil des Objekts wird dann veräußert und die Bank stellt quasi einen stillen Teilhaber dar. So ist es machbar, weiterhin Eigentümer zu bleiben und die Wohnrechte zu behalten. Bei einem Teilverkauf ist es sogar auch möglich, das Haus irgendwann mal vererben. Zwecks Teilverkauf ist in der Regel auch ein Gutachten über das Haus nötig.